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Erwerb von Wohneigentum

Alles zum Thema Wohneigentumsförderung

Umbau, Ausbau, Neuerwerb. Mit der Wohneigentumsförderung legen Sie den finanziellen Grundstein für Ihr Eigenheim. Verwenden Sie dazu das Guthaben aus Ihrer beruflichen Vorsorge und entscheiden Sie sich für Vorbezug oder Verpfändung. Damit Ihr Wohntraum Gestalt annimmt.
Finanzierungen aus der zweiten Säule sind möglich für

  • – Erwerb und Neubau von Wohneigentum
  • – Ausbau oder Umbau von Wohneigentum
  • – Amortisation von Hypothekardarlehen
  • – Erwerb von Anteilscheinen von Wohnbaugenossenschaften oder ähnlichen Beteiligungen
Voraussetzungen

Das Guthaben aus der 2. Säule erhalten Sie, wenn Sie das geplante Wohneigentum als Ihren persönlichen Hauptwohnsitz nutzen. Ferien- oder Zweitwohnungen sind nicht mit den Geldern aus der beruflichen Vorsorge finanzierbar.